Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Josef Kranawetter, Juniperhof,

Kraftgasse 5, 3105 St. Pölten

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Josef Kranawetter, Juniperhof im Folgenden kurz
Juniperhof genannt.

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren
durch Juniperhof

 

1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn Juniperhof ihnen schriftlich
und firmenmäßig gefertigt zustimmt.

 

1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

 

2.1 Die Preise gelten ab Lager von Juniperhof und sind ohne Abzug. Alle durch den Versand
entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.

 

2.2 Die in Preislisten etc. angegebenen Preise sind - soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas
anderes angegeben ist - stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.

 

2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich
die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist Juniperhof berechtigt, die Preise
entsprechend anzupassen.

 

2.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 2.3 nicht.

 

3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei
denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist. Ist Lieferung mit
Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls vom Käufer gewünschte
Transportversicherung gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig.
Sofern der verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren
berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen.

 

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des gesamten,
sondern erfordern eine Gutschrift durch den Verkäufer. Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung zu
begleichen.

 

Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser seine Zahlung dann verweigern, wenn Juniperhof die
Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung durch deren schlechte
Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren
noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet Juniperhof eine angemessene Sicherstellung an, so
entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.

 


3.2 Juniperhof behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises samt Nebengebühren vor. Die Ware ist ab dem Stichtag der Überweisung für den
Gebrauch frei.

 

3.3 Bei Erteilung eines Auftrages ist eine Zahlung von 100 % des Auftragswertes im Vorhinein zu

leisten.

 

3.4 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann Juniperhof

 

- die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder
sonstigen Leistungen aufschieben,

 

- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

 

- den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Termins Verlust); dies gilt auch bei
Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass Juniperhof
ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit
mindestens 6 Wochen fällig ist sowie den Verbraucher unter Androhung des Termins Verlustes und
Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat,

 

- Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens 10%
pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und

 

- bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten sowie

 

- vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, begehren, wobei der Käufer sich insbesondere verpflichtet,
maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des
BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben.

 

Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht,
dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens Juniperhof
anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

 

3.5 Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt
werden.

 

3.6 Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Raritäten, Auktionen, Gewinnspiele jeder Art
oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von
üblichen Haushaltsmengen anwendbar und werden nur bedingt nach schriftlicher Vereinbarung
gewährt.

 

3.7 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von Euro 20.- wird an den
Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch Euro 7,30 gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen
Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist Juniperhof berechtigt, unverzüglich
eine Mahnklage einzubringen.

 

3.8 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 3.4 und
Punkt 3.5 letzter Aufzählungspunkt nicht.

 


4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der
Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.

 

4.2 Bei Zustellung der Ware durch Juniperhof erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand
oder den Kran eines Lkw erreichbaren Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der
Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.

 

5.1 Juniperhof ist bis auf Widerruf bereit, bei ihm gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen
Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 7
Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung
erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge
zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen
Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich
ausgenommen sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und
Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets und Waren aus Versteigerungen
(Auktionen).

 

5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine
Bestellung per Post, Telefon, E-Mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er
gemäß §§ 5e - 5h Konsumentenschutzgesetzes und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von
sieben Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag
zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet
werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis
zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dieser Punkt 5.2 gilt nicht fu¨r
Auktionen.

 

6.1 Juniperhof nimmt Aufträge über den Internet-Onlineshop von Montag bis Freitag in der Zeit von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr entgegen, bzw. per SMS oder E-Mail . Die Bestellzeiten können von
Juniperhof entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. im Internet- Onlineshop von Zeit
zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am
Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde
einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu
diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.

 

6.2 Die Lieferung erfolgt durch Juniperhof oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen
Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist Juniperhof berechtigt, den Ersatz der
dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies
gilt nicht, wenn Juniperhof seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

 

6.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Juniperhof behält
sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird
die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von Juniperhof nicht zu
vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die
Dauer dieser Hindernisse. Zu den von Juniperhof nicht zu vertretenden Umständen gehören
insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei
Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von Juniperhof,
Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von Juniperhof, Verkehrsstörungen, Aussperrungen und
Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind nur sachlich
gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, zulässig. Dies gilt
insbesondere für zumutbare Lieferüberschreitungen und dergleichen.

 


6.4 Juniperhof ist in den in Punkt 6.3 genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Ga¨nze oder
teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des
Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von Juniperhof zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher
Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.

 

6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile
der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw.
wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die
Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

 

6.6 Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen ("Storno"), und stimmt
Juniperhof dem schriftlich zu, so hat Juniperhof bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als
pauschalierter Mindestschadenersatz ("Stornogebühr"). Bei Bestellware ist eine derartige
Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.

 

6.7 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der
Schriftform. Juniperhof behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann
aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Juniperhof wirksam werden.

 

6.8 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von
den Punkten 6.3 und 6.4, dass der Käufer nach Überschreitung der angegebenen Ausliefertermine
unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.

 

7.1 Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder
Erklärungen der Angestellten von Juniperhof sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen. Diese Klausel gilt nicht
für Geschäfte mit Verbrauchern.

 

7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel Juniperhof unverzüglich angezeigt
werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung,
und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung. Diese Klausel gilt nicht für
Geschäfte mit Verbrauchern.

 

7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und
mangelhaften Ware begrenzt.

 

7.4 Juniperhof erfüllt seine Gewährleistungsverpflichtungen nach seiner Wahl entweder durch
Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung
des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist. Diese Klausel
gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.

 

7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität,
Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel
noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

 

7.6 Juniperhof haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige Übereinstimmung oder
sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster
bestellter Waren, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.

 

7.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.


 

7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß
Punkt 4.

 

7.9 Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden (Punkt 4) stellt insbesondere
Glasbruch keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden
dar.

 

7.10 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der
Punkte 7.1 bis 7.4, dass der Kunde im Falle eines Mangels nach seiner Wahl Verbesserung,
Austausch der Sache, angemessene Preisminderung oder Wandlung verlangen kann.

 

8.1 Juniperhof haftet für Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von
Schäden an der Person.

 

8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Warenwertes begrenzt.
Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

 

8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.

 

9.1 Bei Juniperhof bestellte bzw. kommissionierte Waren ist innerhalb von 7 Tagen ab Verständigung
bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss
vereinbart und schriftlich auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

 

9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat Juniperhof das
Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des
Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der
Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen
hat.

 

Die Abgabe und die Zustellung von Likören erfolgt nur an Personen über 18 Jahren. Zur Einhaltung
der gesetzlichen Vorschriften ist Juniperhof berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen
amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der
Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).

 

Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt
gegebenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften,
zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.

 

10.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche
Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

 

10.2 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für Juniperhof, als auch den Käufer ist 3105 St.Pölten

 

10.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das
sachlich zuständige Gericht in Österreich ausschließlich zuständig, in deutscher Sprache.


 

10.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

10.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 10.3 nicht.
Punkt 10.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 5 des Europäischen
Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates,
in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht
vorgehen können.

  

 

St.Pölten, am 21 März 2017

 

 

Josef Kranawetter eh.